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Technisches Büro > Ing. Rudolf Lechner >Sachverständigengutachten Ich erstelle für Sie Sachverständigengutachten für Gebäude, technisch- kaufmännische Betriebseinrichtungen und Maschinen. Die Gutachten können den Neuwert bzw. Neubauwert, den Zeitwert und in speziellen Anforderungen (Betriebsauflösung, Übergaben, Sicherstellungen, Ermittlung stiller Reserven, etc.) den Verkehrswert  beinhalten. In den Ergebnissen von Gebäudegutachten ist eine detaillierte Auflistung der einzelnen Objekte mit Informationen über Bauart und Ausstattung, sowie eine umfangreiche Fotodokumentation mit Lageplan enthalten. Die Ergebnisse von Gutachten über technisch- kaufmännische Betriebseinrichtungen und Maschinen beinhalten eine Auflistung der Anlagen und Anlagenbestandteile mit technischer Spezifikation. Diese Expertise kann, dem Bedarf des Kunden entsprechend, nach den unterschiedlichsten Kriterien (Objekte, Kostenstellen, Standorte, etc.) gegliedert werden. >Plausibilitätsprüfung Dabei werden Grobanalysen über bekannt gegebene Wertsummen für Gebäude, technisch- kaufmännische Betriebseinrichtungen sowie Maschinen auf Neuwertbasis durchgeführt. Details werden dabei nicht betrachtet. Sie erhalten somit eine kostengünstige Wertüberprüfung auf Plausibilität. >Sicherheitsfachkraft Für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern stehe ich als externe Sicherheitsfachkraft gemäß ASchG zur Verfügung. Auf Wunsch führe ich in Betrieben unter 50 Mitarbeitern sicherheitstechnisch beratende Begehungen durch. Die gemäß § 4 ASchG zwingend vorgeschriebene betriebliche Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung), die Festlegung von Maßnahmen, sowie die notwendige Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente gemäß DOK-VO und deren laufende Aktualisierung, werden auf Wunsch auch von mir durchgeführt. Weiters erhalten Sie Unterstützung und Beratung bei der wiederkehrenden Prüfung von Betriebsanlagen gemäß § 82 b GewO. >Brandschutzbeauftragter Tätigkeiten als  externer Brandschutzbeauftragter gemäß TRVB 119 und 120 wie:              - Erstellen bzw. Umsetzen der Brandschutzordnung              - Durchführung der Eigenkontrollen              - Veranlassung der periodischen Überprüfungen              - Ausbildung und Beratung in Fragen des Brandschutzes              - Führung eines Brandschutzbuches  Außerdem werden Brandschutzpläne bzw. Fluchtwegpläne gemäß TRVB 121 entsprechend der ÖNORM F2031 erstellt.

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>Risikoberichte Erstellung einer umfangreichen Dokumentation über die betriebliche Situation in Hinblick auf Sicherheit und Brandschutz, Einhaltung von Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, Schadenvergangenheit etc. als Grundlage für risikogerechte Tarifierung und für annahmepolitische Entscheidungen. >Strahlen- und Laserschutz Hinsichtlich des Umgangs mit  radioaktiven Stoffen oder des Betriebes von Strahleneinrichtungen zu nicht medizinischen Zwecken stehe ich gemäß § 29 & Anlage 6 des BGBl. Nr. 47/1972 für die Betreuung als externer Strahlenschutzbeauftragter zur Verfügung. Betriebe, in denen Lasereinrichtungen ab der Laserschutzklasse 3B zum Einsatz kommen, betreue ich gemäß ÖNORM S1100 als externer Laserschutzbeauftragter. >Beweissicherungen Beweissicherungen sind gebäudespezifische  Ist- Zustandserhebungen mit Beschreibung der vorhandenen Bausubstanz sowie umfangreicher Dokumentation mit Fotografien der bereits bestehenden Schäden. Da in jüngster Zeit immer öfter sowohl gerechtfertigte, als auch nicht gerechtfertigte Schadenersatzforderungen von Dritten, wegen Schäden, die infolge von Bautätigkeit entstanden sind, erhoben werden, sollten deshalb bei Bauvorhaben im verbauten Gebiet bereits im Vorfeld Beweissicherungen durchgeführt werden. Allein das Vorhandensein einer Beweissicherungsdokumentation reduziert unberechtigte Forderungen auf ein Mindestmaß. >Energieausweise Der Energieausweis ist eine Art Typenschein für Ihr Haus mit folgenden Daten: - Heizwärmebedarf mit Vergleich zu Referenzwerten - Warmwasser- Wärmebedarf - Heiztechnik- Energiebedarf - Endenergiebedarf - Primärenergiebedarf (Aufteilung in erneuerbarer und nicht erneuerbarer) - Gesamtenergieeffizienzfaktor - CO2- Emissionen - Empfehlungen für Verbesserungen  Ein Energieausweis ist verpflichtend in folgenden Fällen vorzulegen: - Neubau, Zubau, Umbau - Umfassende Sanierung - Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung.
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Technisches Büro   Ing. Rudolf Lechner

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>Brandschutzbeauftragter

Tätigkeiten als  externer Brandschutzbeauftragter gemäß TRVB 119 und 120 wie:             - Erstellen bzw. Umsetzen der Brandschutzordnung             - Durchführung der Eigenkontrollen             - Veranlassung der periodischen Überprüfungen             - Ausbildung und Beratung in Fragen des Brandschutzes             - Führung eines Brandschutzbuches Außerdem werden Brandschutzpläne bzw. Fluchtwegpläne gemäß TRVB 121 entsprechend der ÖNORM F2031 erstellt.
>Sachverständigengutachten Ich erstelle für Sie Sachverständigengutachten für  Gebäude, technisch- kaufmännische  Betriebseinrichtungen und Maschinen. Die  Gutachten können den Neuwert bzw.  Neubauwert, den Zeitwert und in speziellen  Anforderungen (Betriebsauflösung, Übergaben,  Sicherstellungen, Ermittlung stiller Reserven, etc.)  den Verkehrswert  beinhalten. In den Ergebnissen  von Gebäudegutachten ist eine detaillierte  Auflistung der einzelnen Objekte mit  Informationen über Bauart und Ausstattung,  sowie eine umfangreiche Fotodokumentation mit  Lageplan enthalten. Die Ergebnisse von  Gutachten über technisch- kaufmännische  Betriebseinrichtungen und Maschinen beinhalten  eine Auflistung der Anlagen und  Anlagenbestandteile mit technischer  Spezifikation. Diese Expertise kann, dem Bedarf  des Kunden entsprechend, nach den  unterschiedlichsten Kriterien (Objekte,  Kostenstellen, Standorte, etc.) gegliedert werden.   >Plausibilitätsprüfung Dabei werden Grobanalysen über bekannt  gegebene Wertsummen für Gebäude, technisch-  kaufmännische Betriebseinrichtungen sowie  Maschinen auf Neuwertbasis durchgeführt.  Details werden dabei nicht betrachtet. Sie  erhalten somit eine kostengünstige  Wertüberprüfung auf Plausibilität.        >Sicherheitsfachkraft Für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern stehe ich als externe Sicherheitsfachkraft gemäß ASchG zur Verfügung. Auf Wunsch führe ich in Betrieben unter 50 Mitarbeitern sicherheitstechnisch beratende Begehungen durch. Die gemäß § 4 ASchG zwingend vorgeschriebene betriebliche Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung), die Festlegung von Maßnahmen, sowie die notwendige Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente gemäß DOK-VO und deren laufende Aktualisierung, werden auf Wunsch auch von mir durchgeführt. Weiters erhalten Sie Unterstützung und Beratung bei der wiederkehrenden Prüfung von Betriebsanlagen gemäß § 82 b GewO.    >Risikoberichte Erstellung einer umfangreichen Dokumentation über die betriebliche Situation in Hinblick auf Sicherheit und Brandschutz, Einhaltung von Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, Schadenvergangenheit etc. als Grundlage für risikogerechte Tarifierung und für annahmepolitische Entscheidungen.   >Beweissicherungen Beweissicherungen sind gebäudespezifische  Ist- Zustandserhebungen mit Beschreibung der vorhandenen Bausubstanz sowie umfangreicher Dokumentation mit Fotografien der bereits bestehenden Schäden. Da in jüngster Zeit immer öfter sowohl gerechtfertigte, als auch nicht gerechtfertigte Schadenersatzforderungen von Dritten, wegen Schäden, die infolge von Bautätigkeit entstanden sind, erhoben werden, sollten deshalb bei Bauvorhaben im verbauten Gebiet bereits im Vorfeld Beweissicherungen durchgeführt werden. Allein das Vorhandensein einer Beweissicherungsdokumentation reduziert unberechtigte Forderungen auf ein Mindestmaß.   >Strahlen- und Laserschutz Hinsichtlich des Umgangs mit  radioaktiven Stoffen oder des Betriebes von Strahleneinrichtungen zu nicht medizinischen Zwecken stehe ich gemäß § 29 & Anlage 6 des BGBl. Nr. 47/1972 für die Betreuung als externer Strahlenschutzbeauftragter zur Verfügung. Betriebe, in denen Lasereinrichtungen ab der Laserschutzklasse 3B zum Einsatz kommen, betreue ich gemäß ÖNORM S1100 als externer Laserschutzbeauftragter.   >Energieausweise Der Energieausweis ist eine Art Typenschein für Ihr Haus mit folgenden Daten: - Heizwärmebedarf mit Vergleich zu Referenzwerten - Warmwasser- Wärmebedarf - Heiztechnik- Energiebedarf - Endenergiebedarf - Primärenergiebedarf (Aufteilung in erneuerbarer und nicht erneuerbarer) - Gesamtenergieeffizienzfaktor - CO2- Emissionen - Empfehlungen für Verbesserungen  Ein Energieausweis ist verpflichtend in folgenden Fällen vorzulegen: - Neubau, Zubau, Umbau - Umfassende Sanierung - Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung.