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>Brandschutzbeauftragter
Tätigkeiten als externer Brandschutzbeauftragter
gemäß TRVB 119 und 120 wie:
- Erstellen bzw. Umsetzen der Brandschutzordnung
- Durchführung der Eigenkontrollen
- Veranlassung der periodischen Überprüfungen
- Ausbildung und Beratung in Fragen des Brandschutzes
- Führung eines Brandschutzbuches
Außerdem werden Brandschutzpläne bzw.
Fluchtwegpläne gemäß TRVB 121 entsprechend der
ÖNORM F2031 erstellt.